[ Theorie als Grundlage ]
Theoretischer Unterricht Berufskunde
Anatomie und Physiologie
Dermatologie
Theorie der Kosmetik
Chemie und Rohstoffkunde
Waren- und Wirkstoffkunde
Praktischer Unterricht
Im 2. Semester werden die Lerninhalte des 1. Semesters erheblich erweitert und vertieft.
Theoretischer Unterricht Kosmetologie
Physik
Wirtschaftskunde
Depotkunde
Theorie der med. Fußpflege
Praktischer Unterricht
Hierbei steht die Lehre der Ganzheitskosmetik (Kosmetologie) im Vordergrund. Während der praktischen Unterrichtsstunden stellt die Schule kostenlos Modelle jeglichen Alters zur Verfügung an denen das theoretische Wissen praktiziert werden kann.
Abschlussprüfung
An den internationalen Prüfungen nehmen Delegierte des CIDESCO und des Bundesberufsverbandes der Fachkosmetikerinnen in Deutschland e.V. teil. Für die Erlangung des CIDESCO-Diplom ist eine Diplomarbeit über ein zu benennendes Thema aus der Kosmetologie und der Nachweis eines Praktikums Voraussetzung.
Nach zwei Semestern findet die Prüfung vor der Handwerkskammer zu Köln statt. Nach bestandener Prüfung werden ein Zeugnis mit den Noten der fachpraktischen Prüfung (Teil 1) und der fachtheoretischen Prüfung (Teil 2), sowie die Urkunde der Handwerkskammer und die Urkunde der Berufsfachschule überreicht.
Durch die Prüfungsanteile 3 und 4 (3 Semester) wird die Urkunde mit dem neuen Titel „Fachwirt/in für Ganzheitskosmetik und Wellness“ verliehen. Zusätzlich können Prüfungen vor einer internationalen Prüfungskommission des Comité International d’Esthétique et de Cosmétologie (CIDESCO) mit Sitz in Zürich abgelegt werden. CIDESCO ist die internationale Dachorganisation der Kosmetikerinnen und Kosmetiker und setzt sich u.a. für eine weltweit gleiche Ausbildung in Kosmetik ein.
Theoretischer Unterricht
Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen
Betriebs- und Arbeitspädagogik
Verkaufskunde
Theorie der Kosmetik
Praktischer Unterricht
Im 3. Semester geht es verstärkt um die Qualifikation für die Anforderungen aus Industrie und Wirtschaft. Unser Ziel ist es, höher qualifizierte Fachkräfte für anspruchvolle Positionen mit eigenständigen Aufgaben- und Verantwortungsbereichen auszubilden. Wenn zusätzlich zur Berufsausbildung zum Kosmetiker und zur Kosmetikerin auch der Titel Fachwirt erworben werden soll, dann ist Voraussetzung hierfür und für die Belegung des 3. Semesters eine abgeschlossenen Ausbildung von zwei Semestern an der Berufsfachschule für Kosmetologie mit bestandener HWK-Prüfung in den Teilen 1 + 2 zum / zur Fachwirt / in für Ganzheitskosmetik und Wellness.
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Abschlussprüfung
Nach Abschluss des 3. Semesters endet die Berufsausbildung zur Kosmetikerin. Danach findet die Prüfung vor der HWK statt, sofern zusätzlich die Qualifikation Fachwirt erworben werden soll. Mit bestandener HWK-Prüfung in den Teilen 3 + 4 wird Ihnen die Urkunde zum / zur gepr. Fachwirt / in für Ganzheitskosmetik und Wellness (HWK) verliehen.
Detaillierte Infos finden Sie hier zum downloaden:
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Wir beraten Sie gern zu Ausbildungsvorraussetzungen und Fördermöglichkeiten.



