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Profi
in 2-3 Semestern ]
Voraussetzung für die Zulassung zur Handwerkskammer-Prüfung ist eine Ausbildung, die mindestens 1.250 - 1.850 Unterrichtsstunden aus Theorie- und Praxisanteilen umfasst. Das entspricht je nach Abschluss einer Ausbildungsdauer von 12 bis 18 Monaten in unserer Berufsfachschule.
Die Gebühren in Höhe von Euro 390,00 umfassen den gesamten Aufwand der monatlichen Schulungskosten. Die Berufsausbildung zum Kosmetiker und zur Kosmetikerin ist seit 1985 vom Landesamt für Ausbildungsförderung NRW gem. § 2 Abs. 2 BAföG als gleichwertig mit einer öffentlichen Berufsfachschule anerkannt. Zusätzlich zu dieser Berufsausbildung erhalten Sie an unserer Schule noch die Qualifikation „Gepr. Fachkraft für Ganzheitskosmetik und Wellness (HWK)“ und „Gepr. Fachwirt / in für Ganzheitskosmetik und Wellness (HWK)“. Förderungen nach Schüler-BAföG können bis zu 18 Monate gewährt werden.
Sie erhalten von der Schule einen Schülerausweis.
Ermäßigte Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel können Sie beantragen.
Unsere Lehrgänge werden als Vollzeitlehrgänge durchgeführt und beginnen montags bis freitags um neun Uhr. Nur so ist die hohe Ausbildungsqualität garantiert. Staatliche oder staatlich anerkannte Berufsfachschulen führen keine Abendkurse oder verkürzte Lehrgänge unter einem Jahr durch!


